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ERFAHRUNGEN

Was hat sich bewährt? Was tun andere Verkaufsstellen?

Auf dieser Seite profitieren Sie von Erfahrungen, die uns mitgeteilt wurden.

Beachten Sie auch die Erfahrungen aus anderen Bereichen.

>> Erfahrungen Veranstaltungen

>> Erfahrungen Gastronomie


Erfahrungen, Tipps und Informationen

(alphabetisch angeordnet)

Alter erraten
Eine Anleitung, wie das Alter der Kunden erraten werden kann, gibt es nicht. Verlassen Sie sich deshalb auf Ihr Gefühl: sind Sie unsicher, fragen Sie nach und verlangen einen Ausweis.

Ausweis verlangen
Jugendliche sind sich gewöhnt, nach dem Ausweis gefragt zu werden. Akzeptieren Sie nur

ID, Pass oder Fahrausweis. Es hilft, wenn sie erklären, dass Ihr Gegenüber jung aussieht

und Sie dem Jugendschutz verpflichtet sind. Ist die Person nach Angaben im Ausweis zu

jung, können Sie den Flyer „Sorry/Danke“ abgeben.

Die Anderen
Andere Verkaufsstelen haben dieselben Sorgen und dasselbe Gesetz. Falls also Jugendliche ankünden, einen anderen Betrieb zu besuchen, sollte Sie das kalt lassen.

Eltern
„Aber es ist für die Eltern“. Da gilt: Alkohol darf nur an genügend alte Personen verkauft werden. Die Eltern müssen also selbst im Geschäft den Alkohol kaufen. Um dies zu belegen, können Sie den Flyer „Sorry/Danke“ mitgeben.

Klare Haltung
Es gibt weniger Diskussionen, wenn die Filialleitung dem Personal klar zu verstehen gibt, dass der Jugendschutz wichtig ist. Das heisst, eine Führungsperson kann auch mal aufgedrehten Jugendlichen die Meinung sagen.

Mathematik
Die Testkäufe im Kanton Luzern haben gezeigt, dass einige Angestellte sich die Zeit zum Ausrechnen des Mindestalters der Käuferinnen nicht nehmen. Ein modernes Kassensystem zeigt das erforderliche Alter an. Ansonsten helfen Spickzettel mit dem Jahrgang, dann muss nur noch der Tag verglichen werden.

Nachfragen
Manchmal hilft es, bei eindeutig zu jungen Personen nachzufragen: „Bisch sicher?“

Weitergabe von Alkohol
Wenn in Ihrem Betrieb Alkohol weitergegeben wird, (z.B. von einem jungen Erwachsenen

an Minderjährige) fällt diese Handlung unter das Wirtschaftsgesetz. Die Filialleitung trägt die Verantwortung. Sie haben also das Recht, diese Weitergabe zu unterbinden mit

dem Hinweis, dass Sie sonst belangt werden können.
 

 

Sie haben wirkungsvolle Massnahmen entwickelt? Oder kennen einen kleinen, aber feinen Tipp? Mailen Sie Ihre Erfahrungen auf info[at]luegsch.net!