SCHONGAU
Veranstaltende, Gastronomie und Verkauf werden direkt im Jugendschutz unterstützt.
Ab 1. März 2007 ist in Schongau eine Zusatzbewilligung für Einzelanlässe gefordert.
Alle Vereinsverantwortlichen wurden eingeladen an den Infoveranstaltungen teilzunehmen und sich näher zu informieren. Kontrollbändel und Hinweisschilder zum Jugendschutz können in kleinen Mengen gratis bezogen werden.
Der oder die Unterzeichnende der Zusatzbewilligung bestätigt, den Jugendschutz ein-
zuhalten und erhält dazu eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten. Restaurants und
andere Verkaufsstellen werden in einer späteren Phase einbezogen. In Gesprächen
wird erforscht, welche Unterstützung sie benötigen, um den Jugendschutz auch im
Verkauf umzusetzen.
Kontakt
Fragen, Unterstützung, Bestellungen
Jugendarbeit Hitzkirchertal, jugendhitzkirch[at]bluewin.ch | www.jugend-hitzkirch.ch
Bewilligungen
Gemeindeverwaltung Schongau, E-Mail: gemeindeverwaltung[at]schongau.lu.ch
Downloads
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