Schötz
Ab dem 1. Januar 2011 muss neben dem Bewilligungsgesuch an die Gastgewerbe und Gewerbepolizei des Kantons Luzern auch das Formular "Zusatzbewilligung für Einzelanlass in Schötz " an die Gemeinde Schötz eingegeben werden. Der oder die Unterzeichnende bestätigt, den Jugendschutz einzuhalten und erhält dazu eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten. Veranstalterlinnen und Veranstalter werden so unterstützt, den Jugendschutz einzuhalten.
Kontrollarmbänder (bis zu 600 Stk.) und Hinweisschilder können gratis bezogen werden.
Restaurants und andere Verkaufsstellen bezieht das Projekt "luegsch" Ende 2010 ein.
Kontakt
Fragen, Unterstützung und Bestellungen
Gemeinderat, Hansruedi Hunkeler, Buttenberg, 6247 Schötz hr.hunkler[at]bluewin.ch
Bewilligungen
Gemeindekanzlei Schötz, z. Hd. Gemeindeammann
Dorfchärn 1, 6241 Schötz, 041 984 01 19, guido.iten[at]schoetz.ch
www.schoetz.ch
Downloads
Zusatzbewilligung Schötz | Kantonale Bewilligung |
Infomappe Schötz |
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Veranstaltungen
Infoanlass für Vereine und Veranstaltende:
Dienstag, 21. September 2010, 19.30 Uhr im Feuerwehrmagazin Schötz