RAUCHZONE
Sie möchten den Schutz vor Passivrauchen mit positiven Botschaften umsetzen?
Hier finden sie Schilder für Rauchzonen und rauchfreie Zonen sowie Tipps zu deren Einsatz.

Rauchfreie Zone und Rauchzone
Seit dem 1. Mai 2010 muss klar signalisiert werden, wo geraucht werden darf und wo nicht.
Aus diesem Grund haben wir für Einzelanlässe und andere Gelegenheiten Zonenschilder entwickelt.
Diese Schilder sind positiv gestaltet und eignen sich für meisterliche Veranstaltungen.
Markieren Sie rauchfreie Zonen und Rauchzonen. Benützen Sie unsere Zonenschilder und fügen Sie Ihr Logo hinzu.
Download:
Rauchfreie Zone farbig
Rauchzone farbig
Rauchfreie Zone schwarz-weiss
Rauchzone schwarz-weiss
Weshalb kein bisheriges Rauchverbotssignet?
Eine Studie der Uni Würzburg belegt, dass herkömmliche Rauch
verbotsschilder Raucher und Raucherinnen zum Rauchen animieren.
Mit den neuen Zonenschildern ist dies weniger der Fall.
Umsetzungsvorschläge
Umzäunte Rauchzone: Vor dem Veranstaltungslokal wird nach Möglichkeit eine umzäunte Rauchzone eingerichtet.
Damit müssen Raucherinnen und Raucher nicht jedes Mal die Eingangskontrolle passieren.
Es ist darauf zu achten, dass andere Gäste nicht mit Rauch belästigt werden und die Zäune die Fluchtwege nicht versperren.
Zuwiderhandlungen: Verantwortliche machen ihre Gäste bei Zuwiderhandlungen auf das Verbot aufmerksam.
Wenn das Verbot nicht befolgt wird, weisen sie die Gäste hinaus. Falls dies keine Veränderung bringt, wird wie bei
anderen Störungen reagiert und allenfalls die Polizei hinzugerufen.
Nachtruhe: Der Wirt oder die Wirtin muss für Ruhe im und um das Lokal schauen. Eine regelmässige Präsenz
empfiehlt sich. Um Verunreinigungen und Nachtruhestörungen zu vermeiden, sollen keine Getränke aus dem
Festareal mitgenommen werden dürfen.
Prävention
Ein Grossteil Ihrer Gäste raucht nicht. Ungefähr 63% der Bevölkerung im Alter von
15 bis 74 Jahren sind Nichtraucher.
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Passivrauch werden Nichtrauchende geschützt und der Tabakkonsum
von Rauchenden reduziert.
Passivrauchen gefährdet die Gesundheit. Das Risiko eines Hirnschlages oder von
Lungenkrebs ist bei Passivrauchenden
doppelt so hoch wie bei Personen, die keinem Rauch ausgesetzt sind. Kinder sind speziell gefährdet.
Gesetz und Vorgaben
Seit dem 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Das Rauchen in öffentlich
zugänglichen Räumen ist seither verboten. Das Rauchverbot gilt insbesondere für die Gastronomie und Einzelanlässe.
Es darf nur noch in Fumoirs, Raucherlokalen und im Freien geraucht werden. Infos und Erklärungen finden Sie im
Merkblatt der Gastgewerbe und Gewerbepolizei des Kantons Luzern.
Für Privatanlässe gilt das Rauchverbot ebenfalls, wenn die geschlossenen Räume mehr als einer Person als Arbeitsplatz
dienen oder wenn die Räume sonst öffentlich zugänglich sind (z.B. Turnhalle, Saal).
Der Verkauf von Tabakwaren an unter 16-Jährige ist verboten. (§48, Gesundheitsgesetz).
Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage der Gastgewerbe und Gewerbepolizei.