KRIENS
Seit dem 1. Dezember 2008 muss neben dem Bewilligungsgesuch an die Dienststelle Gastgewerbe und Gewerbepolizei auch das Zusatzformular "Erklärung pro Jugendschutz" an die Gemeinde Kriens eingegeben werden. Der oder die Unterzeichnende bestätigt, den Jugendschutz einzuhalten und erhält dazu eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten. Veranstalterlinnen und Veranstalter werden so unterschützt, den Jugendschutz einzuhalten. Kontrollbändel (bis
zu 600 Stk.) und Hinweisschilder sind gratis.
Restaurants und andere Verkaufsstellen bezieht das Projekt "luegsch" in einer späteren
Phase ein. In Gesprächen wird erforscht, welche Unterstützung diese benötigen, um den Jugendschutz auch im Verkauf umzusetzen. Hinweisschilder zum Thema Jugendschutz
können hier gratis bestellt werden.
Kontakt
Fragen, Unterstützung und Bestellungen
Jugendanimation Kriens, Infobar, Luzernerstr.1, 6010 Kriens
Eliane Muff, 041 320 65 67, jugendanimation[at]kriens.ch | www.infobar-kriens.ch
Bewilligungen
Gemeinde Kriens, Sicherheit/Sport
Luzernerstr. 15, Postfach 1247, 6011 Kriens
Carmen Flückiger-Emmenegger, 041 329 64 04, carmen.flueckiger[at]kriens.ch
Downloads
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