ERFAHRUNGEN
Was hat sich bewährt? Was tun andere Gastrobetriebe?
Auf dieser Seite profitieren Sie von Erfahrungen, die uns mitgeteilt wurden.
Beachten Sie auch die Erfahrungen aus anderen Bereichen.
>> Erfahrungen Veranstaltungen
>> Erfahrungen Verkauf
Erfahrungen, Tipps und Informationen
(alphabetisch angeordnet)
Alter erraten
Eine Anleitung, wie das Alter der Kunden erraten werden kann, gibt es nicht. Verlassen Sie sich deshalb auf Ihr Gefühl: sind Sie unsicher, fragen Sie nach und verlangen einen Ausweis.
Ausweis verlangen
Jugendliche sind sich gewöhnt, nach dem Ausweis gefragt zu werden. Akzeptieren Sie nur
ID, Pass oder Fahrausweis. Es hilft, wenn sie erklären, dass Ihr Gegenüber jung aussieht
und Sie dem Jugendschutz verpflichtet sind. Ist die Person nach Angaben im Ausweis zu
jung, können Sie den Flyer „Sorry/Danke“ abgeben.
Die Anderen
Andere Gastronomiebetriebe haben dieselben Sorgen und dasselbe Gesetz. Falls also Jugendliche ankünden, einen anderen Betrieb zu besuchen, sollte Sie das kalt lassen.
Grossandrang
Wenn es schnell gehen muss, sind gute Abläufe gefragt. Eine kleine Hilfe ist der Spickzettel mit den Altersangaben für den Jugendschutz. Besonders das (Aushilfs-)Personal ist jeweils froh darum.
Klare Haltung
Es gibt weniger Diskussionen, wenn der Wirt oder die Wirtin dem Personal klar zu verstehen gibt, dass ihm/ihr der Jugendschutz wichtig ist. Das heisst, er oder sie kann auch mal aufgedrehten Jugendlichen die Meinung sagen.
K.-O.-Tropfen
Verschiedene Informationen sowie Plakate und Infoblätter finden Sie unter K.-O.-Tropfen.
Mathematik
Die Testkäufe im Kanton Luzern haben gezeigt, dass obwohl ein Ausweis verlangt wurde Alkohol an zu junge Kundinnen verkauft wurde. Nehmen Sie sich Zeit um das korrekte Alter auszurechnen. Ein Spickzettel mit dem Jahrgang erleichtert das Rechnen.
Nachfragen
Manchmal hilft es, bei eindeutig zu jungen Personen nachzufragen: „Bisch sicher?“ oder "wie bitte?". Damit wird aus einer Bierbestellung plötzlich ein Cola.
Shots
Süss und Hochprozentig. Zu den "Shots" finden Sie hier ein Merkblatt. Darauf finden Sie Infos, alkoholfreie Shots, Tipps zu Angebot und Preis und "runden" spendieren.
Weitergabe von Alkohol
Wenn in Ihrem Betrieb Alkohol weitergegeben wird, (z.B. von einem jungen Erwachsenen
an Minderjährige) fällt diese Handlung unter das Wirtschaftsgesetz. Der Wirt oder die Wirtin trägt die Verantwortung. Sie haben also das Recht, diese Weitergabe zu unterbinden mit
dem Hinweis, dass Sie sonst belangt werden können.
Sie haben wirkungsvolle Massnahmen entwickelt? Oder kennen einen kleinen, aber feinen Tipp? Mailen Sie Ihre Erfahrungen auf info[at]luegsch.net!