NEUDORF
Die Gemeinde Neudorf beteiligt sich am Projekt Luegsch.
Für alle öffentlichen Anlässe muss zusätzlich zur kantonalen Bewilligung auch eine Zusatzbewilligung eingeholt werden. In dieser Bewilligung ist festgehalten, wie der Alkoholausschank an Jugendliche geregelt wird. Die Veranstaltenden werden mit verschiedenen Unterlagen und Materialien unterstützt. Unter anderem erhalten sie Kontrollarmbänder und Hinweisschilder für Feste.
Kontakt
Fragen, Unterstützung, Bestellungen
Jugendanimation 5-Sterne-Region, Stift 27, Beromünster
info[at]zentrale.ch, Tel. 041 930 31 04, www.zentrale.ch
Kontakt Bewilligung
Gemeindeverwaltung, Andrea Stutz
gemeindeverwaltung[at]neudorf.lu.ch, Tel. 041 932 00 00
Eingabe Bewilligung
- Die kantonale Bewilligung an die Dienststelle Gastgewerbe und Gewerbepolizei senden.
- Die Zusatzbewilligung muss an die Gemeindeverwaltung gelangen.
- Die Adressen auf den vorgedruckten Formularen sind zu verwenden.
- Die Zusage für den Anlass erfolgt direkt von der Dienststelle Gastgewerbe und
Gewerbepolizei und schliesst die Zusage der Gemeinde mit ein.
Downloads
Zusatzbewilligung Neudorf | Kantonale Bewilligung | Merkblatt Einzelanlass |
Infomappe 5-Sterne-Region | Adobe Acrobat Reader
Saftbar
Damit das Mixen der Drinks zum Vergnügen wird!
In Beromünster können Interessierte eine Mixkiste abholen und mieten. In der Zentrale
bei der Jugendanimation gibt es zudem Tipps und Tricks für feine Rezepte.
Bestandteile
Kunststoffbox mit vielfältiger Barausrüstung für das Mixen von alkoholfreien Drinks
(Mixer, Eiscrusher, Shaker, Mörserset, Messmasse, etc…).
Kontakt
Judith Reber , Jugendanimation 5-Sterne-Region, Stift 27, 6215 Beromünster
Tel: 041 930 31 04, info[at]zentrale.ch, www.zentrale.ch
Preise und Bedingungen
- Beim Ausleihen wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 20.— erhoben.
- Bei Bruch oder Verlust eines Bar-Gerätes wird zum Unkostenbeitrag zusätzlich der
Neupreis der Materialien in Rechnung gestellt.
- Es dürfen nur alkoholfreie Getränke mit diesen Geräten ausgeschenkt werden.